228,7 Mio. Euro gaben Sachsen-Anhalts Kommunen 2022 für Brandschutz aus

Feuerwehr

2022 gaben die Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt im Zusammenhang mit Brandschutz 228,725 Mio. Euro aus, 27,039 Mio. Euro nahmen sie ein. Wie das Statistische Landesamt aus der Jahresrechnungsstatistik 2022 mitteilt, waren das die höchsten Aus- und Einzahlungen für Brandschutz seit 2014. Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Auszahlungen um 44,372 Mio. Euro (+24 %) und die Einzahlungen um 5,916 Mio. Euro (+28 %).

Die kommunalen Ausgaben für Brandschutz setzten sich 2022 in Sachsen-Anhalt wie folgt zusammen: 37 % Personal, 34 % Investitionstätigkeit, 19 % Sach- und Dienstleistungen sowie 10 % Transfer und Sonstiges aus der laufenden Verwaltungstätigkeit. Seit 2017 stiegen die Auszahlungen für Brandschutz um 53 % bzw. 79,282 Mio. Euro. Strukturell gab es in den vergangenen 5 Jahren Verschiebungen zwischen den Anteilen der Ausgaben für Investitionen, die um 10 Prozentpunkte stiegen, und den Personalausgaben, die um 4 Prozentpunkte sanken. Auch die Anteile der Ausgaben für Sach- und Dienstleistungen, der sonstigen Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit und dem Transfer sanken.

Die Hälfte der Einzahlungen für Brandschutz in die kommunalen Kassen kam 2022 aus der Investitionstätigkeit, 23 % stellten privatrechtliche Leistungsentgelte, Kostenerstattungen und -umlagen, 18 % Zuwendungen sowie allgemeine Umlagen und 9 % öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte. Im Zusammenhang mit Brandschutz verbuchten die Kommunen 7,898 Mio. Euro mehr als 2017. Das entsprach einem Plus von 41 % in 5 Jahren. Die Zusammensetzung der Einzahlung unterschied sich 2017 zu 2022. Der Anteil der Investitionstätigkeit stieg um 20 Prozentpunkte, der Anteil von Zuweisungen und allgemeinen Umlagen sank um 11 Prozentpunkte und der Anteil von Leistungsentgelten, Kostenerstattungen und Kostenumlagen sank um 9 Prozentpunkte.

Zum Brandschutz gehören die Gefahrenabwehr mit der Brandbekämpfung, technischen Hilfsleistungen, Bevölkerungsschutz, Tierrettung und Brandsicherheitswachdienste, z. B. Sicherheitswachen bei Veranstaltungen. Weiterhin zählt die Gefahrenvorbeugung zum Brandschutz mit brandschutztechnischen Stellungnahmen, Brandschutzerziehung und -aufklärung, Aus- und Fortbildung, Dienstleistungen für Dritte und der Unterhaltung von Kinderund Jugendfeuerwehren.

12.03.2024